
§ 57 Überprüfung laut Mängelkatalog der jährlichen oder zweijährigen Überprüfung für historische Fahrzeuge.
Möchten Sie ihren Oldtimer als historische Fahrzeug typisieren lassen. Wir helfen Ihnen dabei.
Bei historischen Fahrzeugen müssen Sie nur alle zwei Jahre eine §57 Überprüfung durchführen. Allerdings müssen Sie ein Fahrtenbuch führen und das Fahrzeug darf maximal an 60 Tagen pro Jahr gefahren werden.